Wer sich in die Selbständigkeit als Designer begibt, benötigt hierfür natürlich eine gewisse Grundausbildung, sehr viel Talent und Kreativität. Ansonsten steht der freiberuflichen Tätigkeit nichts im Wege. Ganz egal, ob der Designer selbständig oder im Gewerbe arbeitet, er leistet in jedem Fall unverzichtbare Dienste für den wirtschaftlichen Erfolg von Produkten und Dienstleistungen, die selbstverständlich nach einer entsprechenden Vergütung verlangen. Dass das Grafikdesigner Gehalt nach dem Studium höher ausfällt, ist klar. Generell ist es jedoch problemlos möglich, bereits als Student beruflich Fuß zu fassen und sich vorab einen Kundenstamm aufzubauen.
Und wie viel kann ich verdienen?
Verbindliche Richtwerte gibt es für einen Designer leider nicht, denn letztendlich ist das Honorar reine Verhandlungssache zwischen den beiden Vertragspartnern. Der Verdienst ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem vom gewählten Schwerpunkt und vom Bildungsabschluss. Designer mit einem Hochschulabschluss verdienen in der Regel mehr als die Absolventen einer Berufsfachschule. Das Einstiegsgehalt für einen akademischen Grafikdesigner liegt bei etwa 2250 Euro aufwärts. Designer mit einem schulischen Abschluss bekommen am Beginn ihrer Karriere zwischen 1600 und 2250 Euro. Das ist etwas weniger als das Grafikdesigner Gehalt nach einem Studium. Durchschnittlich liegt der Verdienst bei 1700 bis 3300 Euro. Der Verdienst richtet sich unter anderem auch nach der Sparte, in denen der Designer tätig ist. Grafikdesigner im Marketing-Sektor können in ihrer ersten Anstellung bis zu rund 41170 Euro im Jahr verbuchen. Studierende und Anfänger in der Selbständigkeit als Designer bekommen in der Regel jedoch kein Festgehalt, sondern ein Honorar. Es ist nämlich ein Unterschied, ob der Designer selbständig oder im Gewerbe arbeitet
Wie hoch ist das Gehalt in der Selbständigkeit als Designer?
Das Honorar für einen selbständigen Designer lässt sich schwer pauschalisieren. Zu viele Parameter fließen in die Kostenrechnung mit ein. Die Schwankungen hinsichtlich der Kreativität, Leistungsbereitschaft, Qualifikation und dem Arbeitstempo sind mitunter sehr groß. Auch der Spezialisierungsgrad und die Fachrichtung spielen eine Rolle bei der Höhe des Verdienstes, so dass objektive Vergleiche der Tages- und Stundensätze kaum möglich sind. Es gibt Einsteiger, die in der Stunde ab zehn Euro aufwärts verdienen, und renommierte Star-Designer, die international tätig sind und am Tag mehrere Tausend Euro einstreichen. Dazwischen existieren die unterschiedlichsten Abstufungen. Ein tariflich festgesetztes Designer Gehalt gibt es nicht, denn Regelungen dieser Art sind Selbständigen nach dem Kartellgesetz untersagt. Die fehlenden Standards erschweren in der Werbe- und Designbranche die Kostentransparenz und die Kalkulation erheblich.
Wie kalkuliere ich meine Arbeit?
Wenn ein Grafikdesigner das Gehalt nach dem Studium, nach oder während der Ausbildung kalkulieren möchte, fehlt es ihm häufig an Anhaltspunkten. Studierende und Anfänger in der Selbständigkeit als Designer orientieren sich deshalb gerne am VTV Design, auch wenn sie sich nicht zwingend darauf berufen müssen. Beim VTV Design handelt es sich um einen im Tarifregister der Länder und des Bundes registrierten Tarifvertrag, der im Jahr 2011 bereits in der achten Auflage überarbeitet wurde. Anhand des Vertrages wird schnell klar, dass sich die Höhe der Vergütung von der späteren Wertschöpfung der Leistung ableitet. Mithilfe des VTV Design gelingt eine rasche und der Nutzung entsprechende sowie flexibel gestaltete Kalkulation. Unterstützung bietet auch die AGD, die Allianz deutscher Designer, einer der größten Berufsverbände für Kreative.
Was ist die Grundlage der Kalkulation?
Grundlage der Kalkulation der Tages- und Stundensätze, Lizenzen und Pauschalen sollte eine kaufmännisch basierte Finanzplanung sein. Es ist von Vorteil, dem Kunden eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Leistungen zu präsentieren. Das schafft Vertrauen und bietet die besten Voraussetzungen für lukrative Folgeaufträge. Üblicherweise besteht die Faktura ausfolgenden Posten: Vergütung für den Entwurf und die Nutzung, Organisations- und Materialkosten, Fremdkosten und Kosten für sonstige Leistungen. Der Entwurf wird zumeist nach dem Zeitaufwand vergütet. Üblich ist auch eine Pauschale für bestimmte Leistungen, beispielsweise für ein Corporate Design oder ein Signet. Schon ein selbständiger Designer ohne besondere Qualifikationen kann hier für den reinen Entwurf ohne eine Nutzung als Basisstundensatz rund 90 Euro veranschlagen. Grundlage für die Berechnung ist eine Empfehlung der Allianz deutscher Designer. Im Vergleich kann ein selbständiger Designer mit rund 10 Jahren Berufserfahrung und eigenem professionellen Equipment durchaus mit etwa 120 bis 260 pro Stunde rechnen. In der Regel werden strategische Designleistungen wie Neu-, Einzel- und Spezialanfertigungen sowie kreative Individuallösungen besser vergütet.
Bei der Nutzungsvergütung handelt es sich hingegen um Lizenzen, die man nach Umfang, Dauer, Gebiet oder Art der Nutzung pauschal oder prozentual berechnet. In manchen Bereichen, beispielsweise im Mode-, Industrie- und Produktdesign kann ein Selbständiger durchaus auch mit einer prozentualen Beteiligung am Umsatz rechnen.
Unter sonstigen Leistungen versteht man Tätigkeiten ohne großen eigenkreativen Aufwand. Dazu zählen unter anderem Schriftsatzarbeiten, Recherchen, Kontaktaufnahmen, Bild- und Textverarbeitung, Texterfassung und Programmierung.
Worauf muss ich achten?
Um mit dem Design überhaupt Geld verdienen zu können, ist es erst einmal notwendig, zahlungskräftige Auftraggeber zu finden. Neben einer soliden Grundausbildung und einer ordentlichen Portion Kreativität und Talent gehört deshalb zu einer erfolgreichen Selbständigkeit auch die Fähigkeit, sich selbst gut zu verkaufen. Studierende und Anfänger in der Selbständigkeit als Designer müssen deshalb lernen, neue Kunden zu akquirieren. Oder anders ausgedrückt: Wenn man sich als Designer selbstständig machen möchte, muss man für seine Arbeit werben und sich selbst in den Fokus rücken. Zu dieser Art von Selbst-Marketing gehört jegliche Art der Kommunikation, sei es mündlich, visuell oder über die neuen Medien. Insbesondere Kreative profitieren von den Möglichkeiten des Social Media. Wer sein Fachwissen in den sozialen Netzwerken teilt, wird als Experte wahrgenommen. Neben Facebook bietet hier auch YouTube eine optimale Plattform für Designer. Weitreichende Bekanntheit erlangt man unter anderem durch Tutorials zu den Designthemen, die einem besonders gut liegen.
Und wie ist das mit den Urheberrechten?
Das geistige Eigentum ist gesetzlich geschützt und fällt unter das sogenannte Urheberrecht. Studierende und Anfänger in der Selbständigkeit als Designer sind kreativ tätig und somit Schöpfer diverser Werke. Das Urheberrecht schützt diese Werke, die dem Designer als Schaffendem gehören. Der Designer darf frei entscheiden, wie und von wem seine Arbeiten genutzt werden. Das betrifft zum Beispiel die Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung. Damit verdient der Designer letztendlich sein Geld. Wer mit Bildern, Texten und Grafiken arbeitet, muss aber auch das Urheberrecht fremden Eigentums wahren. Das heißt, dass es verboten ist, Werke fremder Menschen ohne deren Einverständnis zu nutzen. Das betrifft unter anderem Fotos, die ein Designer für die Gestaltung einer Broschüre verwendet. Es ist deshalb ratsam, auf entgeltspflichtige oder frei verfügbare Designvorlagen wie zum Beispiel von Photoshop zurückzugreifen.
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