Patent anmelden – Täglich wird der Weltmarkt mit neuen Erfindungen beglückt, ob hilfreiche Alltagsgegenstände oder fulminante Hightech-Innovationen. Kaum veröffentlicht, finden sich vor allem bei erwarteten Kassenschlagern oftmals bereits unzählige Kopierer. Mit Patentanmeldungen lassen sich Nachahmer von technischen Produkt- und Verfahrensneuheiten fernhalten.
Weshalb ein Patent anmelden?
Primär gewährt eine Patentanmeldung Erfindern über einen festgelegten Zeitraum den Schutz ihrer Ideen innerhalb einer gewünschten Region. Daneben fördern sie auch den Forschungstrieb: Die Veröffentlichung innovativer technischer Entwicklungen schafft Anreize für weiterführende Recherchen. Die Bedeutung von Patenten lässt sich zudem durch Zahlen belegen:
- Beinahe 70.000 Patentanmeldungen verzeichnete im Jahr 2020 allein das Deutsche Patent- und Markenamt, weltweit stellten über drei Millionen Erfinder einen Schutzantrag
- In nicht weniger als 147 Paragrafen regelt das deutsche Patentgesetz sämtliche Bestimmungen rund um Patente
„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“
Erich Otto Häußer, ehemaliger Präsident (1976-1995) des Deutschen Patentamts
Was lässt sich zum Patent anmelden?
Zur Anmeldung eines Patentes und damit der Einleitung des erforderlichen Prüfungsverfahrens müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Die vorgestellte Erfindung
- muss technischen Inhalts sein: Prinzip der erfinderischen Tätigkeit
- muss sich praktisch verwerten lassen: Prinzip der gewerblichen Anwendbarkeit
- darf zum Anmeldungszeitpunkt weder durch den Antragssteller noch eine dritte Person publiziert worden sein. Wurde sie bereits
- auf Webseiten
- in Printmedien
- auf Ausstellungen
- bei Vorträgen
- als Prototyp
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wird kein Patentschutz mehr gewährt: Prinzip der Neuheit.
Nicht patentierbar sind Geschäftsprozesse und Verfahrensweisen. Für Markennamen, Designs und Gebrauchsmuster werden jeweils eigene Schutzmöglichkeiten angeboten.
Tipp: Auf der kostenfreien Onlinedatenbank Espacenet des Europäischen Patentamts lässt sich ersehen, ob bereits ein Patent für die eigene Idee besteht.
Was muss zum Prüfungsverfahren eingereicht werden?
Sind die Anmeldevoraussetzungen erfüllt, müssen im zweiten Schritt Unterlagen für das Prüfungsverfahren zusammengestellt werden:
- Exposé zur Geschäftsidee, maximal 1500 Zeichen. Kann nachgereicht werden
- Technische Beschreibung. Muss Branchenexperten ohne weitere Erklärungen die Ausführung erlauben. Bei Bedarf inklusive Grafiken
- Schutzumfang: Präzise Anspruchs-Formulierungen
- Erfinderbenennung: Vollständige Namensliste aller entwicklungs-Beteiligter. Kann nachgereicht werden
Tipp: Bei Unsicherheiten zur korrekten Patentanmeldung bieten Patentanwälte Unterstützung.
Bleibt ein Patent geheim?
Ein Blick zurück zeigt, was mit einer Patentanmeldung in Zukunft geschieht – wird das lateinische „patere“ schließlich mit „offen liegen“ übersetzt. Nach einer erfolgreichen Patentanmeldung wird die Entwicklungsidee für 18 Monate unter Verschluss gehalten und im Anschluss der Öffentlichkeit präsentiert. Das Exklusivrecht der Verwertung verbleibt für weitere 18,5 Jahre beim Erfinder.
Wo muss ein Patent angemeldet werden?
Nach dem Territorialitätsprinzip beschränkt sich der Patentschutz grundsätzlich auf das Land, in welchem das Patent erteilt wurde. Hierzulande obliegt die Zuständigkeit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Anmeldung kann persönlich in einer der Zweigstellen in München, Berlin oder Jena oder online vorgenommen werden. Wer sich für die elektronische Datenübermittlung entscheidet, muss die kostenlose Anmelde-Software DPMAdirekt verwenden und eine Signaturkarte mit passendem Kartenlesegerät besitzen.
Soll das Patent in wenigen weiteren Ländern geschützt werden, sind Einzelanmeldungen in den ausgesuchten Staaten empfehlenswert. Auch das Europäische Patentamt muss sich das angemeldete Patent von allen gewünschten Staaten validieren lassen und nach den nationalen Gesetzgebungen richten.
Auf weltweiter Ebene ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum der richtige Ansprechpartner. Einfacher jedoch wird es, beim DPMA um einen internationalen Patentschutz zu bitten. Dank des zwischen 153 Ländern geschlossenen Kooperationsvertrages „Patent Cooperation Treaty“ lässt sich so mit einer einzigen Anmeldung für sämtliche Mitgliedsstaaten ein Patentschutz erwirken.
Hinweis: Nach einer nationalen Anmeldung genießen Erfinder für ein Jahr Prioritätsrecht. Nach Fristablauf kann das Schutzrecht nicht mehr rückwirkend auf andere Länder ausgedehnt werden.
Was kostet eine Patentanmeldung?
Ohne Rechtsbeistand muss fallen folgende Gebühren für eine Patentanmeldung an:
- Persönliche Anmeldung: 60 Euro
- Elektronische Anmeldung: 40 Euro
- Rechercheantrag: 300 Euro
- Überprüfung: 150 Euro (fallabhängig)
Hinzu kommen ansteigende Jahresgebühren. Kostet das 3. Patentjahr noch 70 Euro, fallen im 20. Jahr beinahe 2000 Euro an.
Hinweise:
- Es erfolgt keine Zahlungsaufforderung. Wer nicht selbstständig den erforderlichen Betrag überweist, riskiert das Erlöschen seines Patentschutzes.
- Gemäß § 23 Abs. 1 PatG halbieren sich die Jahresgebühren bei einer Nutzungserlaubnis Dritter gegen angemessene Vergütungen (Lizenzbereitschaftserklärung)
- Über den „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ lassen sich Förderungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme beantragen.
Weitere Informationen zum Thema finden im kostenfreien Ratgeber unter urheberrecht.de
Foto: unsplash.com
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