Pressemitteilung

Otto-Steinert-Preis der DGPh 2015 für den professionellen
Nachwuchs in der Photographie ausgeschrieben
Anmeldungen sind bis zum 6. September online möglich

Im 100. Geburtsjahr von Otto Steinert schreibt die Sektion Bild der Deutschen
Gesellschaft für Photographie (DGPh) zum 18. Mal den Otto-Steinert-Preis aus.
Es handelt sich dabei um ein Arbeitsstipendium, das mit 5000 Euro dotiert ist.
Die Ausschreibung richtet sich an den professionellen Nachwuchs in der
Photographie.

Seit 1979 wird der Otto-Steinert-Preis alle zwei Jahre als Stipendium
ausgeschrieben und kann an einen oder mehrere Preisträger vergeben werden.
Gefördert wird eine neu zu erstellende photographische Arbeit, deren Ergebnisse
innerhalb von zwei Jahren präsentiert werden müssen. Bewertet wird die
eigenständige photographische Bildleistungen der Bewerber, unabhängig von
ihrer stilistischen Ausrichtung oder ihrer inhaltlichen Thematik.

Bewerber, die zur Zeit ihrer Bewerbung Deutsche sind oder ihren ständigen
Wohnsitz in Deutschland haben, können sich mit ihren bisherigen Leistungen,
einem kurzen Exposé der geplanten Arbeit, einer Kurzbiographie sowie maximal
15 Photobeispielen vorstellen. Die Unterlagen können ab sofort bis zum 6.
September 2015 online über www.otto-steinert-preis.de eingereicht werden.

Über die Vergabe entscheidet die Jury, die aus dem Sektionsvorstand Bernd
Rodrian, Heide Häusler und Inga Schneider sowie Björn Siebert (Otto-SteinertPreisträger
2013) und Prof. Elke Seeger (Professorin für Fotografie/Fotodesign an
der Folkwang Universität der Künste / Studiengang Fotografie) besteht.

Der Preis dient dem Andenken an den Pädagogen und Photographen Dr. Otto
Steinert (1915 – 1978). Der Begründer der „subjektiven Photographie“ prägte als
Kurator und als Lehrer an der Folkwangschule Essen eine ganze Generation von
Photographen und Ausstellungsmachern. Die 1951 gegründete Deutsche
Gesellschaft für Photographie (DGPh) versteht sich als ideelle Organisation, die
sich vorrangig für die kulturellen Belange der Photographie und verwandter
Bildmedien einsetzt.

Teilnahmebedingungen 2015

1. Um das Stipendium können sich alle professionell tätigen Photographen
(Studenten ab dem 4. Semester) sowie mit Photographie arbeitende Künstler
bewerben, die zur Zeit ihrer Bewerbung Deutsche sind oder ihren ständigen
Wohnsitz in Deutschland haben.

2. Zur Bewerbung müssen folgende Bewerbungsunterlagen online eingereicht
werden (nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen werden akzeptiert!):
– Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefon, Internet-Adresse
(falls eine vorhanden).
– ein kurzes Exposé, in dem Thema, Zielsetzung und Präsentationsform der
geplanten photographischen Arbeiten beschrieben werden; max. 1 DIN A4 Seite;
– eine Kurzbiographie, aus der die wichtigsten persönlichen und beruflichen
Stationen sowie eventuelle Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (max.
1 DIN A4 Seite!).
4 bis 15 Bildbeispiele bisheriger Arbeiten (Format: JPEG, max. 1.024 KB, max
2.048 Pixel breit, nur RGB -Farbraum).

3. Einsendeschluss:
Die komplette PDF-Bewerbung muss bis zum 6. September 2015, 24 Uhr (CET),
auf der Seite www.otto-steinert-preis.de hochgeladen sein.
In einem ersten Schritt nominiert die Jury max. 10 Bewerber und bittet diese um
die Einsendung haptischer Arbeiten. Aus diesen wird in einer zweiten Runde der
Gewinner ermittelt.

4. Der Preis (Stipendium)
Das Stipendium ist auf zwei Jahre befristet und ist mit 5000 Euro dotiert, die in
zwei Raten à 2500 Euro pro Jahr ausgezahlt werden. Darüber hinaus können
lobende Erwähnungen ausgesprochen werden. Über die Vergabe entscheidet die
Jury, die aus dem Sektionsvorsitzenden Bernd Rodrian, seinen beiden
Stellvertretern Heide Häusler und Inga Schneider sowie Björn Siebert (OttoSteinert-Preisträger
in 2013) und Prof. Elke Seeger (Professorin für
Fotografie/Fotodesign an der Folkwang Universität der Künste / Studiengang
Fotografie) besteht. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Preisträger wird im
Herbst 2015 bekannt gegeben.

5. Der Bearbeitungszeitraum
Die durch das Stipendium geförderte Arbeit muss innerhalb von zwei Jahren ab
Preisvergabe abgeschlossen sein.

6. Die Arbeitsergebnisse sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre präsentiert
werden. Im Falle einer Ausstellung stellt der Preisträger seine Photographien
dafür zur Verfügung. Eine Ausstellungspflicht für die DGPh besteht nicht.

7. Die DGPh ist berechtigt, die mit dem Preis oder mit Urkunden
ausgezeichneten Arbeiten ganz oder teilweise im Rahmen eigener Publikationen
und in Veröffentlichungen, die im direkten Zusammenhang mit der
Berichterstattung über die Ausschreibung oder die Preisvergabe stehen,
honorarfrei zu veröffentlichen.