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Google erhält Design-Patent

5. Sep 09 – 9:54
Thema: Design Allgemein // Screen-Design
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D599,372

Die Herkunft der schlanken Startseite von Google soll seinen Ursprung darin haben, dass die Gründer Brin und Page selbst kaum HTML-Kenntnisse hatten und schlicht und ergreifend nicht in der Lage waren ein großes Portal zu generieren. Nach ersten Tests kam das minimalistische Design aber derart gut an, dass man sich dazu entschloss, es beizubehalten. Seit Dienstag nun hat Google das Patent für diese Startseite sicher.

Ansicht D599,372 gesamt

Ansicht D599,372 gesamt

Das Unternehmen hatte dann 2004 einen Antrag zum Schutz der Startseite sowie für die Ergebnisseiten des Dienstes gestellt. Diesem Antrag ist nun, nach fast fünf Jahren, vollständig entsprochen worden, denn die Darstellung der Suchergebnisseiten ist tatsächlich bereits seit Ende 2006 geschützt.

Der Design-Schutz in den USA entspricht in etwa der Bildmarke, wobei es sich aber nicht auf eine konkrete bildliche Ausformung beruft, sondern auf eine geometrische Anordnung oder Form. Es handelt sich also eher um ein Geschmacksmuster. Der Antrag zeigt somit auch nicht mehr als eine schematische Abbildung der Homepage von Google aus dem Jahre 2004. Geschützt sind nun alle Elemente, die innerhalb des abgerundeten Rechtecks dargestellt werden, ausgenommen das Logo selbst, das auf dem Scribble gestrichelt dargestellt wird. Und auch das hat seinen Grund. Denn das Logo selbst schützen zu lassen, war vergleichsweise einfacher und ging schneller von statten, als die Design-Patente für eine Website durchzubringen. Und natürlich ist das Logo selbst längst als Marke eingetragen

Das Designpatent D599,372 für eine »grafische Benutzerschnittstelle für den Bildschirm eines Kommunikationsendgeräts« von Google könnte theoretisch Folgen für den Markt haben, doch praktisch wird Google wohl keine rechtlichen Schritte einleiten. Die Monopolstellung ist wohl zu stark, als dass sich der Riese von Microsofts neuer Suchmaschine Bing oder auch von Altavista angegriffen sehen könnte. Beide Suchdienste haben eine durchaus vergleichbare Darstellung für Ihre Suchmaschinen gewählt, wenn man denn die schematischen Grundelemente des Patents zu Grunde legt.

Kommentar

Was diese Entscheidung wohl für das heute Screen-Design mit sich bringen könnte? Nach einem über fünf Jahre andauernden Rechtsstreit ist es Google schlussendlich ja doch gelungen, die Behörden von ihrem Patent zu überzeugen. Müssen wir nun alle darum bangen, dass in Zukunft mit einem beliebigen Design, Google als Präzedenzfall herangezogen werden kann? Wird nun vor einem Entwurf in Zukunft zunächst ein Studium der Designpatente von Nöten sein, um einen Screen zu entwickeln – allein aufgrund der Gefahr, etwas vermeintlich Neues zu kreieren, dass aber dennoch andernorts bereits vorliegt? Und wer wird wohl im Nachrichtenbereich der erste mit einem entsprechenden Design sein, der dann allen sogenannten Plagiaten das Leben schwer machen könnte?

Fragen, keine Antworten, denn dafür hätte ich wohl Jura studieren müssen. Hoffnung gibt mit jedenfalls der Fall StudiVZ, die munter Facebook (Der Fall bei SpiegelOnline), und jetzt auch noch Twitter kopieren dürfen – zum Teil durchaus in Designrelevanten Bereichen, und ungeschoren davon kommen. Also nehmen wir das alles mal nicht so eng, und gönnen Google den Sieg.

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Designpatent D599,372

2 Kommentare

  1. Bert sagt:

    Interessanter Hintergrundbericht. Danke für die gut recherchierten Informationen!

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